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Vereinstermine

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Letzte Vereinsnachrichten

19.02.2013

101. RVF-Jahr wird sicher nicht langweilig

Ruderverein blickt bei Hauptversammlung auf gelungenes Jubiläum zurück und freut sich auf neue Aufgaben 2013.

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19.11.2012

Was für ein Fest!

Was für ein Abend! Wir wollen nicht viele Worte verlieren, sondern lieber andere sprechen lassen. So berichten SÜDKURIER und Schwäbische Zeitung über unser Jubiläumsfest, jeweils mit großen Bildergalerien von Felix Kästle, der den Abend ja für den RVF festgehalten hat. 

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02.10.2012

Krönender Abschluss der Saison

RVF-Junioren räumen bei letzter Herbstregatta noch mal richtig ab.

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RVF > Ruderverein > Hausordnung

Hausordnung

  1. Das Vereinsgelände und dessen Einrichtungen werden nur im Sinne des Vereinszweckes genutzt.
  2. Alle Mitglieder gehen mit dem Vereinseigentum sorgsam um und sind verpflichtet, Schaden vom Verein abzuwenden.
  3. Alle Mitglieder gehen mit Strom, Gas und Wasser sparsam um.
  4. Alle tragen zur Einhaltung der Ordnung in den Räumen und auf dem Gelände bei.
  5. Radfahren und Fussballspielen sind auf dem Vereinsgelände nicht erlaubt.
  6. Fahrräder werden auf dem vorgesehenen Stellplatz abgestellt. Bei längerer Abwesenheit infolge Trainingslager, Regatta oder Wanderfahrt ist das Einstellen in der Remise erlaubt.
  7. Rauchen ist auf dem gesamten Vereinsgelände und in allen Räumen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind im Rahmen von Veranstaltungen möglich.
  8. Jugendliche halten sich im RVF nach 22:00 Uhr nur in Anwesenheit eines verantwortlichen
    Erwachsenen auf (Jugendschutz). Dies gilt auch für das Übernachten.
  9. Das letzte Mitglied, das das Vereinsgelände verläßt, schliesst alle Tore und Türen ordnungsgemäß ab, vor allem nach Beendigung des abendlichen Ruderbetriebes.
  10. Der Verein haftet nicht für auf dem Vereinsgelände abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände von Mitgliedern und Gästen.

 

Ihr RVF-Vorstand Stand: Oktober 2004