Das Vereinsgelände und dessen Einrichtungen werden nur im Sinne des Vereinszweckes genutzt.
Alle Mitglieder gehen mit dem Vereinseigentum sorgsam um und sind verpflichtet, Schaden vom Verein abzuwenden.
Alle Mitglieder gehen mit Strom, Gas und Wasser sparsam um.
Alle tragen zur Einhaltung der Ordnung in den Räumen und auf dem Gelände bei.
Radfahren und Fussballspielen sind auf dem Vereinsgelände nicht erlaubt.
Fahrräder werden auf dem vorgesehenen Stellplatz abgestellt. Bei längerer Abwesenheit infolge Trainingslager, Regatta oder Wanderfahrt ist das Einstellen in der Remise erlaubt.
Rauchen ist auf dem gesamten Vereinsgelände und in allen Räumen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind im Rahmen von Veranstaltungen möglich.
Jugendliche halten sich im RVF nach 22:00 Uhr nur in Anwesenheit eines verantwortlichen Erwachsenen auf (Jugendschutz). Dies gilt auch für das Übernachten.
Das letzte Mitglied, das das Vereinsgelände verläßt, schliesst alle Tore und Türen ordnungsgemäß ab, vor allem nach Beendigung des abendlichen Ruderbetriebes.
Der Verein haftet nicht für auf dem Vereinsgelände abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände von Mitgliedern und Gästen.