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Letzte Vereinsnachrichten

10.05.2012

Rennruderer starten in die Saison

Moritz Ludescher, Andreas Ludescher und Kristof Botka Juniorenregatta in München

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23.04.2012

Anrudern im Zeichen des 100-Jährigen

Traditioneller Saisonstart im Jubiläumsjahr bei schlechtem Wetter, dafür mit vielen Fahrtenabzeichen

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13.04.2012

Bewirtung im RVF-Clubraum

Der Frühling ist da und mancher von Ihnen/von Euch hat schon gefragt, wann es denn mit der Bewirtung wieder losgeht.

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RVF > Ruderverein > Ruderordnung

Ruderordnung

Eine kurze Übersicht der Regeln und Empfehlungen zur Benutzung unserer Boote.

 

 

Verhalten: Wir verhalten uns sportlich und diszipliniert - an Land und auf dem Wasser.


Hilfsbereitschaft: Kindern, Frauen und Älteren helfen wir unaufgefordert beim Boote tragen sowie beim Ab- und Anlegen.


Ruderkleidung: Wir rudern in einheitlicher und den Vereinsfarben entsprechender Kleidung, d. h. blaue oder schwarze Sporthose, weißes oder blaues Shirt und Bootsschuhe (schmale Ferse, weiche Sohle).


Fahrtenbuch: Das elektronische Fahrtenbuch ist ein offizielles Dokument. Vor Fahrtantritt werden dort die geforderten Daten eingetragen und nach Fahrtende um Ankunftszeit und eventuelle Besonderheiten ergänzt.


Verantwortung für Personen und Boot: Die Benutzerrichtlinie ( Aushang am Fahrten-PC ) ist bei der Auswahl der Boote zu beachten. Im Zweifelsfalle sind Ruderwart, Bootswart, Ausbilder oder Trainer zu fragen. Im Mannschaftsboot wird eine ausgebildete Person als verantwortlich benannt. Den Anweisungen des Ruderwartes ist Folge zu leisten.


Bootsreinigung: Boot und Ruder werden nach jeder Fahrt gereinigt und ordentlich versorgt.


Mängel / Beschädigungen: Kleinreparaturen, wie Schrauben/Muttern nachziehen oder ersetzen, werden von der Mannschaft selbst erledigt. Größere Mängel werden im Fahrtenbuch vermerkt und dem Bootswart gemeldet.


Vorfahrtsregeln: Schwimmer, Berufsschifffahrt, Segelboote unter Segel, Surfer und Fischerboote ( mit weißem Ball ) haben Vorfahrt. Andere Motor getriebene Boote müssen den Ruderbooten Vorfahrt einräumen. Wasserfahrzeuge, wie Kanus, Tretboote, und ähnliches, sind gleichberechtigt. Naturschutzgebiete, Strandbäder und andere gekennzeichnete Bereiche werden nur in Notsituationen befahren.


Starkwindwarnung: 40 Blitze pro Minute → Starkwindwarnung: Nur noch in der Bucht vor dem Bootshaus rudern bzw. auf kürzestem Weg die Bucht ansteuern.


Sturmwarnung: 90 Blitze pro Minute → Unverzüglich anlanden. 


Nachtfahrten werden aus Sicherheitsgründen grundsätzlich unterlassen. Im Ausnahmefall ist ein weißes Rundumlicht vorgeschrieben.


Seeüberquerungen sind besonders gefährlich und geschehen auf eigene Verantwortung. Zur Sicherheit erfolgt Ab- und Rückmeldung bei der Wasserschutzpolizei. Rettungswesten sind für alle Insassen mitzuführen. Vergleiche bei “Notausrüstung“.


Wanderfahrten werden vorab mit dem Wanderruderwart abgesprochen. Für Bootsreservierungen, Übernachtungswünsche, Bootshänger , usw., sind zusätzlich die zuständigen Warte zu konsultieren.


Notausrüstung (Schwimmwesten, Schöpfkellen, Lenzpumpe, Bootshaken, Leinen) sind bei Seeüberquerungen und Wanderfahrten selbstverständlich an Bord.


Im Winter rudern wir in Ufernähe. Fahrten im Renneiner und –Zweier erfolgen wegen erhöhter Kenter- und damit Unterkühlungs-/ Ertrinkungsgefahr nur mit Begleitmotorboot .

 

Ihr RVF-Vorstand Stand: März 2009