Hausordnung

  1. Das Vereinsgelände und dessen Einrichtungen werden nur im Sinne des Vereinszweckes genutzt.
  2. Alle Mitglieder gehen mit dem Vereinseigentum sorgsam um und sind verpflichtet, Schaden vom Verein abzuwenden.
  3. Räumlichkeiten sind ausschliesslich für den vorgesehenen Zweck zu verwenden (zB. Umkleiden, Kraft-/Ergoräume, Bootshalle….)
  4. Alle Mitglieder üben sparsamen Umgang mit Strom Gas und Wasser und stellen sicher, dass beim Verlassen des Vereins „als Letzter“ alle Lichter und Heizungen ausgeschaltet sind.
  5. Alle tragen zur Einhaltung der Ordnung in den Räumen und auf dem Gelände bei.
  6. Radfahren und Fussballspielen sind auf dem Vereinsgelände nicht erlaubt.
  7. Fahrräder werden auf dem vorgesehenen Stellplatz abgestellt. Im Falle von Regatten, Trainingslager oder Wanderfahrten ist das Einstellen in der Remise erlaubt. Ausgenommen hiervon sind E-Bikes, E-Scooter oder andere elektrounterstütze Fahrzeuge (Brandschutz).
  8. Auf dem gesamten Gelände sowie in den Gebäuden ist das Rauchen verboten. 
  9. Jugendliche halten sich im RVF nach 22:00 Uhr nur in Anwesenheit eines verantwortlichen Erwachsenen auf (Jugendschutz). Dies gilt auch für das Übernachten.
  10. Das Mitglied, welches das Vereinsgelände zuletzt verläßt, schließt alle Türen und Tore ordnungsgemäß ab, vor allem nach Beendigung des abendlichen Sportbetriebes.
  11. Der Verein haftet nicht für auf dem Vereinsgelände abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände von Mitgliedern und Gästen.

Ihr RVF-Vorstand

Stand: 01/2024

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