- Das Vereinsgelände und dessen Einrichtungen werden nur im Sinne des Vereinszweckes genutzt.
- Alle Mitglieder gehen mit dem Vereinseigentum sorgsam um und sind verpflichtet, Schaden vom Verein abzuwenden.
- Räumlichkeiten sind ausschliesslich für den vorgesehenen Zweck zu verwenden (zB. Umkleiden, Kraft-/Ergoräume, Bootshalle….)
- Alle Mitglieder üben sparsamen Umgang mit Strom Gas und Wasser und stellen sicher, dass beim Verlassen des Vereins „als Letzter“ alle Lichter und Heizungen ausgeschaltet sind.
- Alle tragen zur Einhaltung der Ordnung in den Räumen und auf dem Gelände bei.
- Radfahren und Fussballspielen sind auf dem Vereinsgelände nicht erlaubt.
- Fahrräder werden auf dem vorgesehenen Stellplatz abgestellt. Im Falle von Regatten, Trainingslager oder Wanderfahrten ist das Einstellen in der Remise erlaubt. Ausgenommen hiervon sind E-Bikes, E-Scooter oder andere elektrounterstütze Fahrzeuge (Brandschutz).
- Auf dem gesamten Gelände sowie in den Gebäuden ist das Rauchen verboten.
- Jugendliche halten sich im RVF nach 22:00 Uhr nur in Anwesenheit eines verantwortlichen Erwachsenen auf (Jugendschutz). Dies gilt auch für das Übernachten.
- Das Mitglied, welches das Vereinsgelände zuletzt verläßt, schließt alle Türen und Tore ordnungsgemäß ab, vor allem nach Beendigung des abendlichen Sportbetriebes.
- Der Verein haftet nicht für auf dem Vereinsgelände abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände von Mitgliedern und Gästen.
Ihr RVF-Vorstand
Stand: 01/2024