Hausordnung

  1. Das Vereinsgelände und dessen Einrichtungen werden nur im Sinne des Vereinszweckes genutzt.
  2. Alle Mitglieder gehen mit dem Vereinseigentum sorgsam um und sind verpflichtet, Schaden vom Verein abzuwenden.
  3. Alle Mitglieder üben sparsamen Umgang mit Strom Gas und Wasser.
  4. Alle tragen zur Einhaltung der Ordnung in den Räumen und auf dem Gelände bei.
  5. Radfahren und Fussballspielen sind auf dem Vereinsgelände nicht erlaubt.
  6. Fahrräder werden auf dem vorgesehenen Stellplatz abgestellt. Im Falle Regatta, Trainingslager, Wanderfahrt, ist das Einstellen in der Remise erlaubt.
  7. In allen Vereinsräumen ist das Rauchen verboten. Während des Sportbetriebes ist es auch auf dem Vereinsgelände unerwünscht.
  8. Jugendliche halten sich im RVF nach 22:00 Uhr nur in Anwesenheit eines verantwortlichen
    Erwachsenen auf (Jugendschutz). Dies gilt auch für das Übernachten.
  9. Das Mitglied, welches das Vereinsgelände zuletzt verläßt, schließt alle Türen und Tore ordnungsgemäß ab, vor allem nach Beendigung des abendlichen Sportbetriebes.
  10. Der Verein haftet nicht für auf dem Vereinsgelände abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände von Mitgliedern und Gästen.

Ihr RVF-Vorstand

Ingo Schimmelpfennig (Vorsitzender), Stefan Dormeyer (stellv. Vorsitzender)

Stand: 02/2007

Download