- Das Vereinsgelände und dessen Einrichtungen werden nur im Sinne des Vereinszweckes genutzt.
- Alle Mitglieder gehen mit dem Vereinseigentum sorgsam um und sind verpflichtet, Schaden vom Verein abzuwenden.
- Alle Mitglieder üben sparsamen Umgang mit Strom Gas und Wasser.
- Alle tragen zur Einhaltung der Ordnung in den Räumen und auf dem Gelände bei.
- Radfahren und Fussballspielen sind auf dem Vereinsgelände nicht erlaubt.
- Fahrräder werden auf dem vorgesehenen Stellplatz abgestellt. Im Falle Regatta, Trainingslager, Wanderfahrt, ist das Einstellen in der Remise erlaubt.
- In allen Vereinsräumen ist das Rauchen verboten. Während des Sportbetriebes ist es auch auf dem Vereinsgelände unerwünscht.
- Jugendliche halten sich im RVF nach 22:00 Uhr nur in Anwesenheit eines verantwortlichen
Erwachsenen auf (Jugendschutz). Dies gilt auch für das Übernachten. - Das Mitglied, welches das Vereinsgelände zuletzt verläßt, schließt alle Türen und Tore ordnungsgemäß ab, vor allem nach Beendigung des abendlichen Sportbetriebes.
- Der Verein haftet nicht für auf dem Vereinsgelände abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände von Mitgliedern und Gästen.
Ihr RVF-Vorstand
Ingo Schimmelpfennig (Vorsitzender), Stefan Dormeyer (stellv. Vorsitzender)
Stand: 02/2007