Wanderrudern

Liebe Ruderfreunde,

in diesem Jahr haben wir uns vorgenommen, von Mai bis September eine längere Tagesausfahrt ( 30 – 40 km) pro Monat in unserem Ruderrevier anzubieten. Da in den letzten Jahren viele langfristig geplante Vorhaben schlechten Witterungsverhältnissen zum Opfer gefallen sind, werden wir auch in diesem Jahr an einer kurzfristigen Planung festhalten.

Die Information zu einer Veranstaltung erfolgt spätestens 5 Tage vor dem jeweiligen Termin per Email-Verteiler und einem Aushang auf der Homepage. Dort werden dann auch die Kontaktdaten des jeweiligen Fahrtenleiters angegeben. Die Anmeldung erfolgt dann direkt bei dieser Person.

Die Gesamtkoordination dieser Tagesfahrten sowie die Einteilung der Fahrtenleiter übernimmt Lothar Czerny. Ruderinnen und Ruderer, die Interesse haben die Leitung einer dieser Tagesausflüge zu übernehmen, können dies über breitensport@rvfn.de kundtun.

Wanderfahrten des Landesruderverbands Baden-Württemberg

Als Mitglied des Landesruderverbandes bekommen wir regelmäßig Informationen über geplante Wanderfahrten. Auch in diesem Jahr wurde uns eine ganze Reihe von interessanten Touren aufgezeigt.

Das aktuelle Programm für den Bereich Wanderrudern/Breitensport kann direkt und aktuell auf der Website des Landesruderverbandes Baden-Württemberg eingesehen und als PDF heruntergeladen werden (es hängt auch im Bootshaus am Schwarzen Brett).

Wer Lust und Zeit hat und rudern kann (keine Anfänger), kann sich zu diesen Veranstaltungen über den Verein anmelden – weitere Auskünfte beim Ressortleiter Breitensport

Benutzungsrichtlinie und Boote

Benutzungsrichtlinie für Breitensportboote bei Wanderfahrten und Ruderevents

Betrifft die folgenden Boote:

8er: Karl Rottweiler und Karl Fränkel
6er: Sieben Schwaben
4er: Bodensee, Langenargen, Seehas und Toskana
3er: Möwe und Buchhorn
2er: Säntis, Mosella und Fetz

Bei Wanderfahrten wird das Bootsmaterial beim Anlanden und Lagern ohne geeigneten Steg für Ruderboote stärker beansprucht als im normalen Ruderbertrieb.

Aus diesem Grund sollen dafür in erster Linie die älteren Holzboote verwendet werden, die im Fall leichter Beschädigungen an der Außenhaut auch leichter repariert werden können. D. h. grundsätzlich bei Gleichwertigkeit bzgl. der Ruderplätze gilt: Holzboot vor Kunststoffboot.

Sollte das Bootsmaterial einmal nicht ausreichen, bzw. sollte es der Transport zu einer anderen Lokation erforderlich machen, können natürlich auch die Kunststoffboote wie oben aufgelistet entsprechend folgender Richtlinie benutzt werden:

1. Wanderfahrten auf dem Bodensee bis Steckborn und anderen europäischen Seen:
  ⇒ alle oben aufgelisteten Boote
2. Wanderfahrten auf dem Bodensee bis Schaffhausen:
  ⇒ alle oben aufgelisteten Boote außer Karl Fränkel und Karl Rottweiler.
3. Wanderfahrten auf europäischen Flüssen mit Schleusen und Stromschnellen:
  ⇒ alle Boote außer Karl Fränkel, Karl Rottweiler, Sieben Schwaben.
4. Flussetappen ohne Schleusen und Stromschnellen:
  ⇒ bei ausreichender Flussbreite: Alle oben aufgelisteten Boote.
  ⇒ bei nicht ausreichender Flussbreite: Alle oben aufgelisteten Boote außer Karl Fränkel, Karl Rottweiler und Sieben Schwaben.
5. Ruderevents wie Vogalonga, Bodenseewoche, Roseninsel-8er, Ruderfest in Kreuzlingen etc.:
  ⇒ alle oben aufgelisteten Boote.

Lagern der Boote

Alle Boote sind beim Anlanden und Lagern mit besonderer Vorsicht zu behandeln, da kleine Steine sich in die Außenhaut drücken und diese beschädigen. Alle Großboote grundsätzlich mit mindestens 3 Unterlegkissen, die kleinen Boote mit mindestens 2 Unterlegkissen ablegen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass der Lagerplatz einen ebenen Untergrund hat.

Versicherung der Boote

Der 8er Karl-Fänkel und der 6er Sieben Schwaben werden vom Verein für das ganz Jahr versichert.

Bei den anderen Boote wird die Versicherung bei einem Einsatz auf einer mehrtägigen Wanderfahrt empfohlen. Die Entleiher müssen die entliehenen Boote auf ihre Kosten versichern. Die Zeitwerte können beim Vorstand abgefragt werden. Für das Entleihen eines Wanderruderbootes fallen zusätzlich 5€ pro Tag, Kopf bzw. Sitz an. Diese sind auf das Konto des Rudervereins unter der Angabe „Wanderfahrt xx (Name und Verein), Bootsname, xx Tage“ zu überweisen.
Für Schäden, die während einer Wanderfahrt am Boot, Bootsanhänger und Bootsausrüstung auftreten, sind die Verursacher selbst verantwortlich. Ansprechstelle für die Regulierung ist der jeweilige Fahrtenleiter.

Reservieren von Booten für Wanderfahrten

Vor Fahrtantritt muss das Ressort Breitensport darüber informiert werden, welche Boote für die jeweilige Wanderfahrt bzw. das Ruderevent benutzt werden sollen. Auf Wunsch können die Boote auch für den geplanten Zeitraum reserviert werden.