Regelung für Pflichtarbeitsstunden ab 01.01.2025
Gemäß Satzung vom 24.03.2023 § 10e sind alle ordentlichen und jugendlichen Mitglieder, die die Sporteinrichtungen des Vereines nutzen, verpflichtet Arbeitsstunden zu leisten. Nicht geleistete Arbeitsstunden werden berechnet. Der Vorstand erlässt hierzu Regelungen die gemäß § 13 der Satzung veröffentlicht werden. Ausgenommen hiervon sind für den Verein tätige Trainer.
Mit Vorstandsbeschluss vom 12.12.2024 wird folgende Regelung ab 01.01.2025 eingeführt.
REGELEUNG:
Alle ordentlichen und jugendlichen Mitglieder leisten pro Kalenderjahr 8 Stunden.
Ausgenommen sind:
a) aktive Mitglieder die am 01.01. eines jeden Jahres jünger als 14 Jahre oder älter als 75 Jahre sind
b) hauptamtlich angestellte Trainer mit Trainervertrag
c) Ehrenvorstände und Ehrenmitglieder
d) passive und auswärtige Mitglieder
e) Mitglieder die laut Organigramm eine Aufgabe übernommen haben
f) Mitglieder die weniger als 50 km / Jahr gerudert haben
Erfassung:
Jedes Mitglied erfasst seine geleisteten Arbeitsstunden selbständig am «EFA-Computer» unter dem Menüpunkt «Vereinsarbeit» bis spätestens 31.12. eines jeden Jahres.
Hierbei wird Tag, Zeitaufwand und eine Tätigkeitsbeschreibung erfasst.
Eine nachträgliche Erfassung für das vorangegangene Jahr ist nicht möglich, da die Abrechnung per Stichtag 31.12. für das laufende Jahr erfolgt.
Über die EFA-Statistik kann jeder nachsehen wie viele Stunden er bereits erfasst hat. Innerhalb einer Familie (siehe Mitgliedsantrag) dürfen die Stunden auf ein anderes Familienmitglied übertragen werden. Hierzu sind die Stunden dann auf das empfangende Familienmitglied zu erfassen.
Einen Übertrag auf das Folgejahr gibt es nicht.
Freigabe / Überprüfung:
Bevor Arbeitsstunden geleistet werden, ist eine Absprache mit dem Vorstandsmitglied erwünscht, in dessen Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit erfolgt, damit dieser informiert ist und ggfs. noch Hinweise geben kann.
Die gebuchten Stunden werden zudem vom zuständigen Vorstandsmitglied überprüfen und freigegeben.
Ersatzzahlung:
Die Abrechnung der nicht geleisteten Stunden erfolgt im darauffolgenden Jahr im Frühjahr.
Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird eine Ersatzzahlung in Höhe von 20 € (Erwachsene) bzw.
15 € (Jugendliche) mittels SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
Welche Arbeitsstunden gibt es?
Typische Tätigkeiten | Ca. Stunden pro Jahr |
wöchentliches Wirten am Mittwochabend (8 Std pro wirten, kann auf mehrere Personen aufgeteilt werden) | 400 |
Mithilfe bei Veranstaltungen (2 Std für Kuchenspende) | 100 |
Ruder-Ausbildung und Hallentraining | 250 |
Erhaltungsarbeiten am Clubhaus und Vereinsgelände | 300 |
Werkstattarbeiten nach Absprache mit Bootswart | 100 |
Frühjahrs- und Herbstputzete | 200 |
Rasen-/ Gartenpflege / Kraftraum reinigen | 50 |
See-/ Ufer- / Stegreinigung | 50 |
Unterstützung in der Verwaltung und Vereinsführung | 300 |
Individuelle Absprachen mit Vorstandsmitglied | 100 |
Stand 12/2024