Regelung für Pflichtarbeitsstunden

Laut Vorstandsentscheid sowie Beschlüssen in der JHV am 23.März 1999 und der JHV am 15. Feb.2008, haben
Mitglieder, welche die Sporteinrichtungen des RVF benützen, Arbeitsstunden zu erbringen. Der Umfang der
zu leistenden Stunden richtet sich nach folgenden Kriterien:

Bis zu 30 Jahreskilometer0 Stunden
von 31-100km4 Stunden
Ab 101km8 Stunden
Bei der Benutzung der Sporträume werden pro Übungsstunde 10 km angesetzt

Der Nachweis über die erbrachten Arbeitsstunden erfolgt mit dem im Bootshaus vorliegenden Formblatt
„Arbeitsstunden“. Als praktisch hat sich die Ablage der Blätter, alphabetisch geordnet, in dem
gekennzeichneten Ordner im Clubraum bewährt. Alternativ sind sie zum Jahresende dem Ressortleiter der
Verwaltung zuzuleiten. Jede nicht geleistete Stunde wir bei Erwachsenen mit 15,00€, bei Jugendlichen, Azubis
und Studenten mit 10,00€ belastet.

Typische TätigkeitenCa. Stunden pro Jahr
Wöchentliches Wirten400
Mithilfe bei Veranstaltungen100
Ruderer-Ausbildung200
Werkstattarbeiten100
Frühjahrs- und Herbstputzete (siehe Aushänge)150
Rasen-/ Gartenpflege / Kraftraum reinigen50
Ordnungsdienst in der Bootshalle / Remise50
See-/ Uferreinigung50

Bitte melden Sie sich bei den Ressortverantwortlichen zur Mitarbeit und beachten Sie dabei, dass die kleinste
Arbeitseinheit 1,0 Stunde beträgt. Ersatzzahlungen sollten die Ausnahme bleiben.

Bei Mitgliedern im ersten Jahr werden die zu entrichtenden Arbeitsstunden anteilig, bezogen auf das halbe
Jahr gerechnet. Ziel ist es, Neumitglieder in die Vereinstätigkeit zu integrieren. Hierzu wird eine aktuelle Liste
aus den Ressorts im Newsletter verteilt.

Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und Erwachsene ab dem 65. Lebensjahr.
Mitglieder, welche ein offizielles Amt (z.B. Ausbilder, Bootswart) ausüben, brauchen den Stundennachweis
nicht zu führen.

RVF – Vorstand
Stand 06/2016

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