Regelung für Pflichtarbeitsstunden bis 31.12.2024
Laut Vorstandsentscheid sowie Beschlüssen in der JHV am 23.März 1999 und der JHV am 15. Feb.2008, haben
Mitglieder, welche die Sporteinrichtungen des RVF benützen, Arbeitsstunden zu erbringen. Der Umfang der
zu leistenden Stunden richtet sich nach folgenden Kriterien:
Bis zu 30 Jahreskilometer | 0 Stunden |
von 31-100km | 4 Stunden |
Ab 101km | 8 Stunden |
Bei der Benutzung der Sporträume werden pro Übungsstunde 10 km angesetzt |
Der Nachweis über die erbrachten Arbeitsstunden erfolgt mit dem im Bootshaus vorliegenden Formblatt
„Arbeitsstunden“. Als praktisch hat sich die Ablage der Blätter, alphabetisch geordnet, in dem
gekennzeichneten Ordner im Clubraum bewährt. Alternativ sind sie zum Jahresende dem Ressortleiter der
Verwaltung zuzuleiten. Jede nicht geleistete Stunde wir bei Erwachsenen mit 15,00€, bei Jugendlichen, Azubis
und Studenten mit 10,00€ belastet.
Typische Tätigkeiten | Ca. Stunden pro Jahr |
---|---|
Wöchentliches Wirten | 400 |
Mithilfe bei Veranstaltungen | 100 |
Ruderer-Ausbildung | 200 |
Werkstattarbeiten | 100 |
Frühjahrs- und Herbstputzete (siehe Aushänge) | 150 |
Rasen-/ Gartenpflege / Kraftraum reinigen | 50 |
Ordnungsdienst in der Bootshalle / Remise | 50 |
See-/ Uferreinigung | 50 |
Bitte melden Sie sich bei den Ressortverantwortlichen zur Mitarbeit und beachten Sie dabei, dass die kleinste
Arbeitseinheit 1,0 Stunde beträgt. Ersatzzahlungen sollten die Ausnahme bleiben.
Bei Mitgliedern im ersten Jahr werden die zu entrichtenden Arbeitsstunden anteilig, bezogen auf das halbe
Jahr gerechnet. Ziel ist es, Neumitglieder in die Vereinstätigkeit zu integrieren. Hierzu wird eine aktuelle Liste
aus den Ressorts im Newsletter verteilt.
Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und Erwachsene ab dem 65. Lebensjahr.
Mitglieder, welche ein offizielles Amt (z.B. Ausbilder, Bootswart) ausüben, brauchen den Stundennachweis
nicht zu führen.
RVF – Vorstand
Stand 06/2016
Regelung für Pflichtarbeitsstunden ab 01.01.2025
Gemäß Satzung vom 24.03.2023 § 10e sind alle ordentlichen und jugendlichen Mitglieder, die die Sporteinrichtungen des Vereines nutzen, verpflichtet Arbeitsstunden zu leisten. Nicht geleistete Arbeitsstunden werden berechnet. Der Vorstand erlässt hierzu Regelungen die gemäß § 13 der Satzung veröffentlicht werden. Ausgenommen hiervon sind für den Verein tätige Trainer.
Mit Vorstandsbeschluss vom 12.12.2024 wird folgende Regelung ab 01.01.2025 eingeführt.
REGELEUNG:
Alle ordentlichen und jugendlichen Mitglieder leisten pro Kalenderjahr 8 Stunden.
Ausgenommen sind:
a) aktive Mitglieder die am 01.01. eines jeden Jahres jünger als 14 Jahre oder älter als 75 Jahre sind
b) hauptamtlich angestellte Trainer mit Trainervertrag
c) Ehrenvorstände und Ehrenmitglieder
d) passive und auswärtige Mitglieder
e) Mitglieder die laut Organigramm eine Aufgabe übernommen haben
f) Mitglieder die weniger als 50 km / Jahr gerudert haben
Erfassung:
Jedes Mitglied erfasst seine geleisteten Arbeitsstunden selbständig am «EFA-Computer» unter dem Menüpunkt «Vereinsarbeit» bis spätestens 31.12. eines jeden Jahres.
Hierbei wird Tag, Zeitaufwand und eine Tätigkeitsbeschreibung erfasst.
Eine nachträgliche Erfassung für das vorangegangene Jahr ist nicht möglich, da die Abrechnung per Stichtag 31.12. für das laufende Jahr erfolgt.
Über die EFA-Statistik kann jeder nachsehen wie viele Stunden er bereits erfasst hat. Innerhalb einer Familie (siehe Mitgliedsantrag) dürfen die Stunden auf ein anderes Familienmitglied übertragen werden. Hierzu sind die Stunden dann auf das empfangende Familienmitglied zu erfassen.
Einen Übertrag auf das Folgejahr gibt es nicht.
Freigabe / Überprüfung:
Bevor Arbeitsstunden geleistet werden, ist eine Absprache mit dem Vorstandsmitglied erwünscht, in dessen Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit erfolgt, damit dieser informiert ist und ggfs. noch Hinweise geben kann.
Die gebuchten Stunden werden zudem vom zuständigen Vorstandsmitglied überprüfen und freigegeben.
Ersatzzahlung:
Die Abrechnung der nicht geleisteten Stunden erfolgt im darauffolgenden Jahr im Frühjahr.
Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird eine Ersatzzahlung in Höhe von 20 € (Erwachsene) bzw.
15 € (Jugendliche) mittels SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
Welche Arbeitsstunden gibt es?
Typische Tätigkeiten | Ca. Stunden pro Jahr |
wöchentliches Wirten am Mittwochabend (8 Std pro wirten, kann auf mehrere Personen aufgeteilt werden) | 400 |
Mithilfe bei Veranstaltungen (2 Std für Kuchenspende) | 100 |
Ruder-Ausbildung und Hallentraining | 250 |
Erhaltungsarbeiten am Clubhaus und Vereinsgelände | 300 |
Werkstattarbeiten nach Absprache mit Bootswart | 100 |
Frühjahrs- und Herbstputzete | 200 |
Rasen-/ Gartenpflege / Kraftraum reinigen | 50 |
See-/ Ufer- / Stegreinigung | 50 |
Unterstützung in der Verwaltung und Vereinsführung | 300 |
Individuelle Absprachen mit Vorstandsmitglied | 100 |
Stand 12/2024