Ruderordnung

Eine kurze Übersicht der Regeln und Empfehlungen zur Benutzung unserer Boote.

Verhalten: Wir verhalten uns sportlich und diszipliniert – an Land und auf dem Wasser.

Hilfsbereitschaft: Kindern, Frauen und Älteren helfen wir unaufgefordert beim Boote tragen sowie beim Ab- und Anlegen.

Ruderkleidung: Wir rudern, wenn möglich, in einheitlicher und den Vereinsfarben entsprechender Kleidung, d. h.
blaue oder schwarze Sporthose, weißes oder blaues Shirt und Bootsschuhe (schmale Ferse, weiche Sohle).
Studierende der Zeppelin- Universität haben freie Kleidungswahl, auf gedeckte Farben ist zu achten.

Bootsreinigung: Boot und Ruder werden nach jeder Fahrt innen und außen (insbesondere die Rollschienen) gereinigt und ordentlich versorgt.

Mängel / Beschädigungen: Kleinreparaturen, wie Schrauben / Muttern nachziehen oder ersetzen, werden von der Mannschaft selbst erledigt. Größere Mängel werden im Fahrtenbuch vermerkt und dem Bootswart gemeldet.

Fahrtenbuch: Das elektronische Fahrtenbuch ist ein offizielles Dokument. Vor Fahrtantritt werden dort die geforderten Daten eingetragen und nach Fahrtende um Ankunftszeit und eventuelle Besonderheiten ergänzt.

Verantwortung für Personen und Boot: Die Benutzerrichtlinie (Aushang am Fahrtenbuch-PC) ist bei der Auswahl der
Boote zu beachten. Im Zweifelsfalle ist Ruderwart, Bootswart Ausbilder oder Trainer zu fragen. Im
Mannschaftsboot wird eine ausgebildete Person als verantwortlich benannt und als Obmann markiert. Wird in
(Ausbildungs-) Gruppen von mehreren Kleinbooten gerudert, ist ein einzelner Obmann pro Gruppe zu benennen.
Die Gruppe muss dann aber zusammen bleiben (z.B. mehrere Kleinboote). Die Funktion „Obmann bestimmen“ ist
im elektronischen Fahrtenbuch vorhanden. Den Anweisungen des Obmanns/Ruderwarts ist Folge zu leisten.

Schnuppertraining dient Anfängern dazu, den Rudersport aktiv kennen zu lernen bevor sie sich für eine
Mitgliedschaft im Verein entscheiden. Ansprechpartner ist hier der Vorstand im Ressort Breitensport. Das
Schnuppertraining wird durch entsprechend erfahrene Trainer durchgeführt. Nach dem Schnuppertraining
haben die Teilnehmer/ -innen die Möglichkeit, einen Ruderkurs zu belegen.

Vorfahrtsregeln: Schwimmer, Vorrangschifffahrt (grüner Ball), Segelboote unter Segel, Surfer und Berufsfischer
beim Fang (weißer Ball) oder Sportfischer mit Schleppangel (weiße Flagge) haben Vorfahrt. Andere
Motorgetriebene Boote müssen den Ruderbooten Vorfahrt einräumen. Wasserfahrzeuge, wie Kanus, Tretboote,
und ähnliches, sind gleichberechtigt.

Naturschutzgebiete, (durch Schild gekennzeichneter Bereich) dürfen nicht befahren / angelandet werden. Die
durch Fahrwasser und Schifffahrtszeichen gekennzeichnete Bereiche sind entsprechend der BodenseeSchifffahrtsordnung befahrbar. Nur in unmittelbarer Notsituation darf davon abgewichen werden.

Sturmwarnung/ Witterungsverhältnisse: Bei Starkwindwarnung (40 Blitze pro Minute) darf nur noch in der Bucht
vor dem Bootshaus gerudert werden. Bei Sturmwarnung (90 Blitze pro Minute) muss unverzüglich angelandet
werden. Bei dichtem Nebel, Gewitter und Treibeis darf aus Sicherheitsgründen nicht gerudert werden.

Notausrüstung (Schöpfkellen, Lenzpumpe, Bootshaken, Leinen) sind bei Seeüberquerungen und Wanderfahrten selbstverständlich an Bord.

Nachtfahrten werden aus Sicherheitsgründen grundsätzlich unterlassen. Im Ausnahmefall ist ein weißes Rundumlicht vorgeschrieben.

Wanderfahrten werden vorab mit dem Wanderruderwart abgesprochen. Für Bootsreservierungen,
Übernachtungswünsche, Bootsanhänger, usw., sind zusätzlich die zuständigen Warte zu konsultieren.

Rettungswesten: In unseren Ruderbooten führen wir immer pro Person eine Rettungsweste (mind. 100N Auftrieb)
mit und legen diese bei entsprechenden Bedingungen an. Die Rettungswesten müssen von jedem selbst beschafft
und gewartet werden. Ausnahme hiervon bilden Rennruderboote, bei denen die Rettungsmittel in der Zeit von
Mai bis Oktober im begleitenden Trainerboot mitgeführt werden können. In der Zeit von November bis April
müssen die Rettungswesten in Rennruderboten (Einer, Zweier) immer getragen werden und ein begleitendes
Trainerboot in der Nähe sein.

Bei Fahrten in Renngigbooten wie z. B. Forelle, Schwalbe, Schwedi und Südwind müssen die Westen von
November bis April bei Fahrtantritt angelegt werden, da diese in der Regel ohne Trainerboot unterwegs sind.

Winterrudern: Wir rudern in Ufernähe unter Einhaltung der Fahrwasser und Schifffahrtszeichen . Fahrten im
Renneiner und –zweier erfolgen wegen erhöhter Kenter- und damit Unterkühlungs-/Ertrinkungsgefahr nur mit
Begleitmotorboot.

Ihr RVF-Vorstand

Stand: 04/2021

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