Version 1.3 vom 10.01.2026
Allgemeines:
Die Clubraumordnung dient der Sicherheit, der Ordnung und der Sauberkeit in unserem Clubraum. Wir, der Ruderverein Friedrichshafen, möchten allen Mitgliedern und Gästen ans Herz legen, dass der Clubraum im Interesse Aller mit Sorgfalt zu behandeln ist und schonend mit dem Inventar umgegangen wird. Die Einhaltung dieser Ordnung ist die Grundlage für einen langfristig angenehmen Aufenthalt in unserem Clubraum. Alle Vereinsmitglieder und Gäste sollen sich im Clubraum wohl fühlen.
Mit dem Eintritt in den Clubraum erklärt sich jeder mit der Einhaltung dieser Ordnung einverstanden.
§ 1 Rauchen
Rauchen ist im Clubraum und dem gesamten Gelände nicht gestattet (siehe auch Hausordnung).
§ 2 Verhalten im Clubraum
Alle Mitglieder und Gäste werden gebeten, sich so zu verhalten, dass sie andere nicht stören, belästigen oder gefährden.
§ 3 Haftung
Das Betreten und Verweilen im Clubraum geschieht auf eigene Gefahr. Für abhanden gekommene Gegenstände, Bekleidungsstücke, Geld- und Wertsachen, etc., haftet der Verein nicht.
§ 4 Benutzung des Clubraums
Wer den Clubraum aufschließt, ist auch für das ordnungsgemäße Verlassen und Abschließen des Clubraums verantwortlich (siehe §7).
§ 5 Getränke-, Geschirr- und Besteckentnahme
Die Entnahme der Getränke ist sofort in der bereitgestellten Liste oder in der PayPal-POSApp auf dem bereitgestellten Tablet zu notieren. Die Bezahlung erfolgt am Tag des Verzehrs
bevorzugt bargeldlos über die PayPal-POS-App, ausnahmsweise auch in bar. Das Leergut ist
in die leeren Kästen unter der Theke zu räumen. Das benutzte Geschirr und Besteck muss
gespült werden (Putzmöglichkeiten sind unter der Spüle) und aufgeräumt werden. Kleine
Mengen dürfen gern mit Hand gespült werden, dafür muss die Spülmaschine nicht angeheizt
werden.
§ 6 Vereinsveranstaltungen und bewirtschaftete Tage im Clubraum
Während der Rudersaison wir der Clubraum i.d.R. mittwochs ab ca.18:30 Uhr bewirtet. Hier erfolgt die Getränke- und Essensausgabe nur durch die eingetragenen Wirte. Am Kalender links vom Eingang des Clubhauses sind die Bewirtungstage eingetragen.
§7 Ordnungsgemäßes Verlassen und Abschließen des Clubraums
Beim Verlassen des Clubraums ist dafür Sorge zu tragen, dass
- alle Fenster geschlossen sind.
- alle Lichter und elektrischen Geräte außer den Kühlschränken ausgeschaltet sind. Dies gilt im Winter insbesondere für die Heizung.
- alle Türschlösser richtig verschlossen sind.
- die Rollladen Richtung Moleturm unten sind.
- die Sonnenschutzrollos heruntergelassen sind.
- die Kühlschränke abgeschlossen sind.
- alle Biertische/-bänke wieder im Schuppen sind und dieser verschlossen ist.
Nutzung/Mieten des Clubraums:
Hier kurz einige Stichpunkte zur Amietung des Clubraumes. Ausführliche Informationen und Fragen zur Anmietung können via E-Mail an oekonomie@rvfn.de angefordert werden.
- bei der Vergabe des Clubraumes haben Vereinsmitglieder Vorrang.
- die Anmeldung geht nur über den Ökonomie Vorstand per E-Mail an oekonomie@rvfn.de
- der Getränkeausschank erfolgt grundsätzlich aus Vereinsbeständen zu Vereinspreisen.
- es werden folgende Unkostenbeiträge erhoben:
a) für Mitglieder 200,- €* (zzgl. MwSt.)
b) für Nichtmitglieder 550,- €* (zzgl. MwSt.)
*incl. Endreinigung, die sich jedoch auf die Reinigung des Bodens beschränkt.
Friedrichshafen, den 10.01.2026
Ressortleitung Ökonomie