Clubraumordnung

Version 1.2 vom 01.01.2024

Allgemeines:
Die Clubraumordnung dient der Sicherheit, der Ordnung und der Sauberkeit in unserem Clubraum. Wir, der Ruderverein Friedrichshafen, möchten allen Mitgliedern und Gästen ans Herz legen, dass der Clubraum im Interesse Aller mit Sorgfalt zu behandeln ist und schonend mit dem Inventar umgegangen wird. Die Einhaltung dieser Ordnung ist die Grundlage für einen langfristig angenehmen Aufenthalt in unserem Clubraum. Alle Vereinsmitglieder und Gäste sollen sich im Clubraum wohl fühlen.

Mit dem Eintritt in den Clubraum erklärt sich jeder mit der Einhaltung dieser Ordnung einverstanden.

§ 1 Rauchen
Rauchen ist im Clubraum nicht gestattet.

§ 2 Verhalten im Clubraum
Alle Mitglieder und Gäste werden gebeten, sich so zu verhalten, dass sie andere nicht stören, belästigen oder gefährden.

§ 3 Haftung
Das Betreten und Verweilen im Clubraum geschieht auf eigene Gefahr. Für abhanden gekommene Gegenstände, Bekleidungsstücke, Geld- und Wertsachen, etc., haftet der Verein nicht.

§ 4 Benutzung des Clubraums
Wer den Clubraum aufschließt, ist auch für das ordnungsgemäße Verlassen und Abschließen des Clubraums verantwortlich (siehe §7). Jede Benutzung des Clubraums ist durch den Verantwortlichen im Wirtebuch oder in der WER–‐WAR–‐DRIN–‐LISTE zu vermerken. (Wirtebuch liegt in der Thekenschublade zweite von oben, die Liste liegt auf der Theke)

§ 5 Getränke-, Geschirr- und Besteckentnahme
Die Entnahme der Getränke ist sofort in der bereitgestellten Liste zu notieren. Die Bezahlung erfolgt am Tag des Verzehrs in bar. Das Leergut ist in die leeren Kästen unter der Theke zu räumen. Das benutzte Geschirr und Besteck muss gespült werden (Putzmöglichkeiten sind unter der Spüle) und aufgeräumt werden. Kleine Mengen dürfen gern mit Hand gespült werden, dafür muss die Spülmaschine nicht angeheizt werden.

§ 6 Vereinsveranstaltungen und bewirtschaftete Tage im Clubraum
Während der Rudersaison wir der Clubraum i.d.R. mittwochs ab ca.18.30 Uhr bewirtet. Hier erfolgt die Getränke- und Essensausgabe nur durch die eingetragenen Wirte. Am Kalender links vom Eingang des Clubhauses sind die Bewirtungstage eingetragen.

§7 Ordnungsgemäßes Verlassen und Abschließen des Clubraums

Beim Verlassen des Clubraums ist dafür Sorge zu tragen, dass

  • alle Fenster geschlossen sind.
  • alle Lichter und elektrischen Geräte außer den Kühlschränken ausgeschaltet sind. Dies gilt im Winter insbesondere für die Heizung.
  • alle Türschlösser richtig verschlossen sind.
  • die Rollladen Richtung Moleturm unten sind.
  • die Sonnenschutzrollos heruntergelassen sind.
  • die Kühlschränke abgeschlossen sind.
  • alle Biertische/-bänke wieder im Schuppen sind und dieser verschlossen ist.

Nutzung/Mieten des Clubraums:

Hier kurz einige Stichpunkte zur Amietung des Clubraumes. Ausführliche Informationen und Fragen zur Anmietung können via E-Mail an oekonomie@rvfn.de angefordert werden.

  • bei der Vergabe des Clubraumes haben Vereinsmitglieder Vorrang.
  • die Anmeldung geht nur über den Ökonomie Vorstand per E-Mail an oekonomie@rvfn.de
  • der Getränkeausschank erfolgt grundsätzlich aus Vereinsbeständen zu Vereinspreisen.
  • es werden folgende Unkostenbeiträge erhoben:
    a) für Mitglieder 150,- €* (inkl. MwSt.)
    b) für Nichtmitglieder 500,- €* (inkl. MwSt.)

*incl. Endreinigung, die sich jedoch auf die Reinigung des Bodens beschränkt.

Friedrichshafen, den 01.01.2024
i.A. Gernot Rahn
Vorstand Ökonomie