Vermietung

Der Ruderverein verfügt über einen schönen Clubraum, den nicht nur Mitglieder mieten können. Hier erklären wir unser Konzept.

Grundlage unseres Konzepts ist ein Patenschaftsmodell. Nichtmitglieder können den Clubraum nur dann mieten, wenn eine Patin/ein Pate, die/der aktives Mitglied im Verein ist, für sie bürgt. Die/der Patin/Pate ist nicht nur auf dem Papier für die Vermietung zuständig, sondern kümmert sich um alles rund um Einweisung und Abnahme der Räumlichkeiten. Wer eine Patenschaft übernimmt, muss sich also kümmern. Als Ansprechpartner vom Verein steht unser Vorstandsmitglied Ökonomie bereit.

Organisatorisch können Getränke nur Werktags Montag bis Freitag bis spätestens 07:00 Uhr bestellt werden, sodass grundsätzlich an Wochenenden nur entweder Freitag, Samstag oder Sonntag angemietet werden kann. Auch Mittwoch scheidet während der Rudersaison zwischen Mitte März und Mitte Oktober i.d.R. auf Grund von Bewirtung als Termin für eine Anmietung aus. Und auch an zwei aufeinander folgenden Tagen kann keine Anmietung erfolgen.

Die Paten werden ggf individuell vereinbarten Terminen in die Clubraum-Nutzung eingewiesen. Ab dann übernehmen sie für die jeweilige Vermietung, die sie angemeldet haben, die Verantwortung. Die Regelung gilt für alle Vermietungen. Termine und Clubraum-Schlüssel koordiniert Gernot Rahn (Ressort Ökonomie).

Die Clubraum-Miete beträgt für Nichtmitglieder € 500,-. Aufgrund der aktuellen Situation erlauben wir uns, währen der Heizperiode (01.10. – 31.03.) eine Pauschale von € 50,- für die Heizung n Rechnung zu stellen. Die Reinigung ist im Mietpreis enthalten. Allerdings ist der Clubraum nach Ende der Veranstaltung besenrein zu verlassen.

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Clubraum-FAQ

Wieviele Personen passen in den Clubraum?

Etwa 60, wenn die Tische an der Seite stehen, etwa 45 mit Tischen.

Dürfen Nichtmitglieder den Clubraum mieten?

Ja, wenn sie eine Patenperson nennen können, welche eine aktive Mitgliedschaft im Ruderverein Friedrichshafen hat.

Gibt es Ausnahmen?

Nein.

Gibt es Ausnahmen gegen Aufpreis?

Ebenfalls: Nein.

Wieviele Biertisch-Garnituren hat der RVF?

Ca. zehn Stück.

Wieviele Stehtische hat der RVF?

Fünf.

Rauchen?

Auf dem Gelände des Rudervereins besteht Rauchverbot.

Getränke?

Müssen vom RVF bezogen werden. Wein und Sekt können mitgebracht werden, dafür fällt auf jede Flasche ein Korkgeld von 5 Euro an (Korken sammeln).

Essen?

Keine Regelung, Mieter darf frei entscheiden.

WLAN?

Nein.

Musik?

Eigenverantwortung.

Leinwand?

Vorhanden, muss individuell entschieden werden.

Putzen?

Clubraum muss besenrein sein und so aussehen, wie er vor dem Event angetroffen wurde. Das gilt auch für die Toiletten. In der Regel wird am Tag nach der Anmietung ein Termin für die Abnahme nach der Anmietung festgesetzt. Dieser wird im Mietvertrag vermerkt.

Welcher Bereich wird gemietet?

Der Clubraum plus die Außenfläche bis zum Weg, der zum Steg führt. Die Grillstelle kann nur nach Absprache mit dem Vorstand Jugend benutzt werden.

Einweisung und Abnahme werden separat ausgemacht.

Dürfen Gäste auf dem RVF-Parkplatz parken?

Nein.

Darf ein Foodtruck o.ä. aufgestellt werden?

Nein. Weder gibt es einen Starkstromanschluss, noch können Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren auf der zur Verfügung stehenden Wiese abgestellt werden.

Wie läuft das mit der Abrechnung der Getränke?

Der Getränkeverbrauch wird auf einem Formular dokumentiert. Dieses Formular bitte beim Miet-Paten oder beim Vorstand Bereich Öknonimie abgeben. Der Mieter erhält dann eine Rechnung. Es hat sich bewährt, die leeren Flaschen separat zu sammeln, um die Abrechnung zu erleichtern.

Ab wann kommt man in den Clubraum rein, um die Veranstaltung vorzubereiten?

Das wird individuell bei der Vertragsabschluss ausgemacht. In der Regel am Vortag einer Anmietung.
Wichtig: Der Ruderbetrieb ist nicht zu stören, und ggf. sind diesbezügliche Hinweise/Anweisungen von Mitgliedern zu berücksichtigen!

Wie läuft das mit der Schlüsselübergabe?

Der Mieter erhält von seinem Paten einen Wirteschlüssel. Mitglieder, die keine Einführung brauchen, erhalten den Schlüssel nach Absprache.

Wie umfangreich ist das Lager bestückt?

I.d.R. ist mindestens folgender Bestand im Lager:
4 Kisten á 20 Flaschen 0,5l Meckatzer Weiß-Gold
4 Kisten á 20 Flaschen 0,5l Meckatzer Radler
2 Kisten á 20 Flaschen 0,5l Farny Kristall Weizen
2 Kisten á 20 Flaschen 0,5l Erdinger Weißbräu helles Weißbier>
2 Kisten á 20 Flaschen 0,5l Erdinger Weißbräu alkoholfreies Weißbier
1 Kisten á 20 Flaschen 0,5l Meckatzer Alkoholfrei
2 Kisten á 24 Flaschen 0,33l Rothaus Tannenzäpfle
1 Kiste à 24 Flaschen 0,33l Coca Cola
4 Kisten á 12 Flaschen 0,5l Krumbach Wasser Classic
4 Kisten á 12 Flaschen 0,5l Krumbach Wasser Medium
4 Kisten á 12 Flaschen 0,5l Krumbach Apfelschorle
2 Kisten á 11 Flaschen 0,33l. Seezüngle (jeweils Kirsch/Birne/Träuble)
1 Kiste á 20 Flaschen 0,5l Krumbach Spezi
1 Kiste á 20 Flaschen 0,5l Krumbach Orangenlimo
2 Kisten á 12 Flaschen 0,5l Krumbach ISO Fit Zitrone (ohne Gewähr, da sehe ich am 17.03.2024 nach)
4 Kisten á 12 Flaschen 0,5l Krumbach ISO Fit Orange/Karotte (ohne Gewähr, da sehe ich am 17.03.2024 nach)
je 3 Kisten á 6 Flaschen 0,7l, Freixenet Dry/Medium Dry Sekt
1 Kiste á 6 Flaschen 0,7l, Freixenet Alkoholfrei
2 Kisten á 6 Flaschen 0,7l, Bertoldi Merlot Barrique (rot)
3 Kisten á 6 Flaschen 0,7l, Hagnauer Müller Thurgau Kabinett (weiß)
1 Kiste á 6 Flaschen 0,7l Orangensaft

Stand: 11.03.2024