Liebe Mitglieder,
Im April 2014 ist die neue Bodenseeschifffahrtsordnung in Kraft getreten. Dies nehmen wir zum Anlass, unsere Ruderordnung zu überarbeiten und auf die Sicherheitsrichtlinien in unserem Verein hinzuweisen. Die neue Ruderordnung liegt als Anlage bei.
Der Artikel 13.20 (Rettungsmittel) der neuen Bodenseeschifffahrtsordnung sieht vor, dass auch in Ruderbooten für jede Person an Bord eine Rettungsweste mit Kragen mit mindestens 100N Auftrieb mitgeführt werden muss, wenn sie sich außerhalb der Uferzone befinden. Ausgenommen sind Rennruderboote. An zwei Stellen wollen wir hier zu unser aller Sicherheit und zur Vereinfachung über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen:
- Laut Auskunft der Wasserschutzpolizei ist der Begriff „Uferzone“ nicht eindeutig definierbar, sondern hängt auch von den Wetterbedingungen ab. Zudem ist es schwierig, die gemeinhin als „Uferzone“ angenommenen 300m abzuschätzen.
- Die Rennruderer sind besonders im Winter durch die kalten Wassertemperaturen gefährdet.
Daher treffen wir folgende Regelungen:
In jedem Boot sind Rettungswesten für alle im Boot befindlichen Personen mitzuführen, unabhängig vom Abstand zum Ufer. Diese sind auf Aufforderung des Obmannes im Boot bei gegebenen Wetterbedingungen anzulegen. Bei Fahrten in unbegleiteten Renngigbooten wie z.B. Forell, Schwalbe, Schwedi und Südwind müssen die Westen von November bis April bei Fahrtantritt angelegt werden. Rennruderboote (Einer, Zweier) sind in der Zeit von Mai bis Oktober von dieser Regelung ausgenommen. In der Zeit von Oktober bis Mai sind immer Rettungswesten zu tragen und die Boote müssen sich in Begleitung eines Trainerbootes befinden.
Die Erfahrung sowie die Tests z.B. im „Rudersport“ zeigen, dass Feststoffwesten zum Rudern ungeeignet sind. Es bleiben also Rettungswesten, die sich über eine Gaspatrone aufblasen. Dieser Vorgang wird je nach Modell automatisch bei intensivem Wasserkontakt oder manuell ausgelöst. Diese selbstaufblasenden Westen müssen alle 2 Jahre zu einer Sicherheitsprüfung. Die Lebensdauer der Westen beträgt 10 Jahre.
Der Ruderverein Friedrichshafen stellt nur für seine Rennruderer und das Schulrudern geeignete Westen. Alle anderen Mitglieder müssen ihre Rettungsweste privat beschaffen und sind für die Wartung verantwortlich. Der Vorstand organisiert regelmäßige Sammelbestellungen, um den Mitgliedern die Suche nach geeigneten Modellen zu ersparen und alle von Preisvorteilen profitieren zu lassen. Die Listen zur ersten Sammelbestellung hängen bis 31.10.2014 in den Umkleiden aus.
Die bereits bekannten Regelungen der Bodenseeschifffahrtsordnung und unserer Ruderordnung haben weiterhin Bestand. Wir bitten alle Mitglieder, diese Regelungen nochmals genau zu lesen und zu beachten.
Der Vorstand weist darauf hin, dass Nichtbeachtung der Ruderordnung oder der Bodenseeschifffahrtsordnung auf eigene Gefahr geschieht. Für das gesamte Boot geltende Regelungen können nicht von Einzelnen außer Kraft gesetzt werden, selbst wenn sie die Verantwortung übernehmen.
Ihr RVF-Vorstand
Manuel Strauch – Stefan Dormeyer – Julia Blust – Simon Blust – Holger Häffelin – Fabian Herrmann – Philip Mallow – Joachim Thiesemann – Robert Welz